Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma MP Telekommunikation GmbH
§ 1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden „AGB“ genannt gelten für den Vertrag über die Durchführung von handelsüblichen Aufträgen zwischen dem Auftraggeber und der Firma
MP Telekommunikation GmbH.
§ 2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des zu schliessenden Vertrages ist die Realisierung eines Auftrages, verbunden mit der Gestaltung, Projektierung, Installation, Programmierung und der sonstigen projektbedingten Entwicklung und der Vertrieb, Verkauf und die Lieferung der entsprechenden Komponenten. Mit der Auftragserteilung, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Auftraggeber diese AGB für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Der Vertrag wird mit der Auftragsannahme durch MP Telekommunikation GmbH geschlossen. Weitere Verpflichtungen, als die in diesen AGB und im Vertrag schriftlich aufgeführten, übernimmt MP Telekommunikation GmbH nicht.
§ 3. Auftragserteilung und Leistungsumfang
3.1
Der Leistungsumfang eines Auftrags ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung, sofern dem Auftrag kein Angebot vorausgegangen ist. Gilt die mündliche Absprache nach den normalen Stundenansätzen der MP Telekommunikation GmbH.
3.2
Erteilte Aufträge sind nach Erhalt der Auftragsbestätigung Festaufträge, wenn der Auftragsbestätigung nicht sofort widersprochen wird.
3.3
Die Firma MP Telekommunikation GmbH kann für alle Leistungen eine Vorauszahlung von bis zu 50% des Auftragswertes berechnen. Fremdkosten können als komplette Vorauszahlung berechnet werden.
3.4
Im Falle einer vereinbarten Vorauszahlung beginnt die Firma MP Telekommunikation GmbH mit der
Leistungserbringung erst nach der Gutschrift dieser Vorauszahlung. Bis zur Gutschrift ruht der Auftrag in beiderseitigem Einverständnis.
3.5
Die in der Auftragsbestätigung genannten Fristen sind für beide Seiten verbindlich und können nicht einseitig verkürzt werden. Sofern durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, Verzug seitens der Firma MP Telekommunikation GmbH entsteht, werden die Fristen als entsprechend verlängert vereinbart.
3.6
Bei technisch bedingten Ausfallzeiten, die nicht durch die Firma MP Telekommunikation GmbH zu vertreten oder zu beeinflussen sind (z.B. Ausfall von Servern oder Internetanbindungen), verlängern
sich vereinbarte Fristen.
3.7
Widerrufrecht – Vereinbarungen können innerhalb von 10 Tagen widerrufen werden. Zur Wahrung der Frist, die nach Absendung einer Bestellung per signierter E-Mail, Fax oder Brief Gültigkeit erfährt, genügt die rechtzeitige Absendung an die Firmenanschrift, bzw. Faxnummer oder E-Mail Adresse.
3.8
Bei vorzeitigem Abbruch eines Auftrages werden die bis dahin angefallenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, wenn die Ursache des Abbruchs nicht durch die Firma
MP Telekommunikation GmbH zu vertreten ist.
§ 4. Angebote, Preise, Material
4.1
Sämtliche von der Firma MP Telekommunikation GmbH abgegebenen Angebote sind freibleibend. Erst mit der schriftlichen Bestätigung von Aufträgen durch die Firma MP Telekommunikation GmbH werden diese für die Firma MP Telekommunikation GmbH verbindlich. Falls nicht anders beschrieben, beziehen sich die Preisangaben auf folgende Voraussetzungen: Preis exkl. MwSt
4.2
Das für einen Auftrag zu verwendende Material wird frei (produkteabhängig) von der Firma
MP Telekommunikation GmbH ausgewählt, sofern der Auftragsgeber in einer Vertragsform nicht ein Produkt festlegt. Im Normalfall wird jedoch die Wahl eines Prduktes nach Absprachen getroffen.
4.4
Die Zu- und Rücksendung aller Materialien erfolgt auf Gefahr und zu Rechnung des Auftraggebers.
§ 5. Zusatzleistungen, Nebenkosten
5.1
Die Änderungen einer Bestellung und Abklärungen wären des Auftrages werden je nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
5.2
Die im Zusammenhang mit Entwurfsarbeiten (Projektierung) oder mit Entwurfs-Ausführungsarbeiten
entstehenden technischen Nebenkosten sind zu erstatten. Wie auch die Einwirkung von dritt Personen
oder Kostenvoranschläge von dritt Personen. Kurz gesagt alle weiteren Punkte werden handelsäblich
übernommen, sofern das übliche Mass nicht überschritten wird.
5.3
Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (Webhosting, technische Bearbeitung, Kontrollen, Versand u.ä.) erfolgt ausschliesslich aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung durchgeführt.
5.4
Die Vergütung von Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten.
5.5
Fremdleistungen und Produktion (z.B. Webhosting) werden von der Firma MP Telekommunikation GmbH nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist dir Firma MP Telekommunikation GmbH ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
§ 6. Haftung und Gewährleistung
6.1
Die von der Firma MP Telekommunikation GmbH erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Briefings des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich.6.2 Der Auftraggeber stellt die Firma MP Telekommunikation GmbH von allen etwaigen Ansprüchen dritter frei, sofern die anspruchsauslösende Leistung von der Firma MP Telekommunikation GmbH auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen beruht.
6.3
Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung (Abnahme) der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit der ausgeführten Arbeit. Garantiearbeiten stehen in der gegenseitigen Absprache mit der Frima MP Telekommunikation GmbH und dem Aufraggeber.
6.4
Material Garantie ist im Normalen 12 Monate und kann mit der gegenseitgen Absprache zwischen
der Firma MP Telekommunikation GmbH und dem Aufraggeber gegen entgeltung verlängert werden.
6.5
Die Betriebsfreigabe von Produktion und/oder Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Betriebsfreigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an der Firma MP Telekommunikation GmbH, stellt er die Frima MP Telekommunikation GmbH von der Haftung frei.
6.6
Die Firma MP Telekommunikation GmbH haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs und Naturereignisse entstehen. Ebenso für sonstige nicht durch die Firma MP Telekommunikation GmbH zu vertretende Vorkommnisse wie Streik, Aussperrung, Verkehrs- störungen, Stromausfälle, Netzausfälle, Störungen, Computer- oder Programmabstürze und Verfügungen von hoher Hand.
6.7
Wenn die Firma MP Telekommunikation GmbH auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in
dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet die Firma MP Telekommunikation GmbH nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
6.8
Für Verschulden bei der Durchführung der zu erbringenden Leistung haftet die Frima
MP Telekommunikation GmbH bis zur Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages.
Weitergehende Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei
Vertragshandlungen und aus unerlaubter Handlung sowie weiter gehende Gewährleistungs- ansprüche sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit und Verzug sind sie auf die Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden
Auftrages begrenzt.
6.9
Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von der Firma MP Telekommunikation GmbH nicht
ausgeschlossen.
§ 7. Zahlungs- und Lieferbedingungen
7.1
Die von der Firma MP Telekommunikation GmbH erbrachten Leistungen, Dienste und Projektierung
verbleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von der Firma MP Telekommunikation GmbH.
7.2
Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wird,
ohne Rücksicht auf evtl. vorzubringende Beanstandungen innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Rechnung rein netto fällig.
7.3
Zahlungsvorgänge erfolgen per Post- oder Banküberweisungen.
7.4
Befindet sich der Auftraggeber in Verzug, werden Zinsen in Höhe von 8% berechnet. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
7.5
Gegen Forderungen von der Firma MP Telekommunikation GmbH kann der Auftraggeber nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.
§ 8. Konkurrenzausschluss
Die Firma MP Telekommunikation GmbH akzeptiert prinzipiell keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte und Hersteller tätig zu werden.
§ 9. Datenschutz
Für Aufträge gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die
vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und
Informationen wird bitsolution stalder im Rahmen der für Hersteller üblichen Arbeitsweise sichergestellt. Dir Firma MP Telekommunikation GmbH weist darauf hin, dass personenbezogene
Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an
beteiligte Kooperationspartner und Dienstleister im notwendigen Umfang weitergeleitet
werden können.
§ 10. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Vertragsänderungen, Ergänzungen
und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
§ 11. Technischer Fortschritt
Der Firma MP Telekommunikation GmbH steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Auftraggeber hieraus keine nachteile entstehen.
§ 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für diesen Vertrag und seine Bestandteile ist Schweizer Recht massgebend. Erfüllungsort
und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von der Firma MP Telekommunikation GmbH (Dietikon, ZH), sofern das Gesetz keinen anderen Gerichtsstand ausdrücklich vorschreibt.
§ 13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch
eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie
möglich verwirklicht. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
8953 Dietikon Stand 2009